Trennungsunterhalt
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Ihr Sohn hat in aller Regel für die Dauer der ersten Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Sorry, ich habe gerade erst gelesen, dass Sie ja bereits geschieden sind. Sie wird von ihrem neuen Partner schwanger und das Kind kommt nach der Scheidung zur Welt.
Wenn Du bleibst, bekommst Du fuer die Kinder Hilfen, aber wenn er nicht zahlen kann oder will , musst Du Dir Arbeit suchen. Praxis im Haus, das Haus kann ich alleine nicht halten, ich wäre dann Arbeitslos.
Trennung, unterhalt, hilfe mit kindern - Beide wollen sich trennen, Frau D.
Es geht dabei vor allem um folgende Fragen: 1. Ist es möglich, in einem solchen Vertrag eine Unterhaltsvereinbarung für den Trennungsfall zu treffen lediglich zugunsten der Partnerin, für das Kind wäre ohnehin Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlennach der die Unterhalt bei trennung mit kind für einen festgeschriebenen Zeitraum z. Hätte die Partnerin im Falle einer Trennung auch ohne Vertragsgrundlage einen Anspruch auf Unterhalt und Versorgungsausgleich, da sie ja für die Erziehung des Kindes 24 Monate nicht berufstätig war und nur für die Hälfte der Zeit Elterngeld bezogen hat. Wäre es daher klüger, die Kinder in eine andere Schule bei dem Ort meiner Eltern anzumelden. Kann ich da einfach eine Kinder und Sachen packen und ausziehen und ihm einen Zettel hinlegen wo wir sind. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte wegen einer besseren Betreuung meiner minderjährigen Kinder meine wöchentliche Arbeitszeit reduzieren. Sollte es zu einer potentiellen Trennung kommen wäre der Mindestunterhalt der Kinder trotzdem gesichert. Gibt es Einschränkungen bei der Aufnahme des Teilzeitmodells, falls es doch zu einer Trennung kommt. Wir haben 2 Kinder 7 und 3 J. Was würde passieren, wenn ich die Kinder ohne seine Zustimmung mitnehme, kann er sie zurückholen oder gibt es vom Gesetz her einen Passus, dass die Mutter die Kinder mitnehmen darf, wenn sie in eine andere Gemeinde zieht. Welche Tipps können Sie mir geben, damit ich meine Kinder mitnehmen kann. Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin Unverheiratet zusammen in einer Mietwohnung und wir haben ein Kind zusammen 9Monate. Seid ca 8 Monaten ist sie hier ausgezogen und wohnt nun mit unserem Kind bei ihren Eltern. Die Wohnung läuft weiterhin auf uns beide zusammen. Sie hat sich nun dazu entschlossen eine eigene Wohnung zu nehmen. Sie bezieht momentan das volle Kindergeld und erhält zur Zeit das doppelte Elterngeld das heißt das sie im zweiten Jahr der Elternzeit nichts mehr bekommt. Wie sehen ihre finanziellen Möglichkeiten aus, was kann sie alles beantragen. Sie war nun beim Jugendamt und hat sich darüber erkundigt wieviel ich ihr zahlen müsste und sie sagte es wären 50% von ihrem Durchnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate und das dann für 3 Jahre. Wie wird der Unterhalt den generell unterhalt bei trennung mit kind bzw. Insbesondere interessieren mich dabei konkret folgende zwei Szenarien: Kind erhält zunächst den Nachnamen des Vaters: - was passiert bei Trennung ohne Heirat kann z. Meine Ex Partnerin ist am Sonntag den 06. Ich habe Ihr Wort, das am Sonntag Mittag, den 13. Ihre übergangslösung wäre mein Ex bester Freund, welchen ich aber nach möglichkeit von meinen Kindern komplett fern halten möchte nach der Trennung, da ich der Meinung bin das es dem Kindeswohl schaden würde, aus dem Grund das er sich um sein Leibliches Kind nicht kümmert und auch nie getan hat. Ist es möglich, das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind während dem Bestehen einer Ehe schon für den Fall der Trennung zu regeln, und dies schriftlich bei einem Notar zu hinterlegen, sodaß eben diese Regelung bei einer Scheidung rechtsgültig ist. Ich bin seit 21 Jahren verheiratet,wir haben 2 Kinder. Seit längerer Zeit trinkt mein Mann, was jetzt der Grund für meine Trennung von ihm ist. Wir haben ein Haus, auf dem noch eine sehr hohe Belastung ist. Das Haus muss verkauft werden, da weder mein Mann noch ich in der Lage sind die Raten aus dem alleinigen Verdienst zu finanzieren wir arbeiten beide und haben ein ähnliches Einkommen. Die Finanzierung des Hauses läuft auf meinen Namen, mein Mann ist Bürge. Mein Mann möchte sich nicht von mir trennen. Finanziell sieht es so aus, dass knapp die Hälfte unseres Einkommens für das Haus steht und mein Mann momentan keinen Unterhalt bezahlen kann. Welche Hilfen stehen mir zu.
Tipps vom Anwalt - Das Kind in der Trennung Teil 01
Nach Maßgabe ständiger Rechtsprechung soll dem getrennt lebenden, unterhaltsbedürftigen Ehegatten mit dem Trennungsunterhalt die Möglichkeit eingeräumt werden, vor Ablauf des Trennungsjahres und nach den Umständen des Einzelfalles auch darüber hinaus, nicht erwerbsverpflichtet sein zu müssen, soweit dies auch während des Zusammenlebens beispielsweise wegen Kindesbetreuung der Fall war. Konnte mich also nie beklagen. Grundsätzlich sollen beide Ehegatten gleichmäßig an dem zur Verfügung stehenden Einkommen teilhaben. Gemeinsame Investitionen Bei Anschaffungen können Lebensgefährten entweder gemeinsam Miteigentum erwerben. Ich bin in einem Familienbetrieb beschäftigt in dem meine Frau mir das erste Jahr auch behilflich war.